Teilnahmebedingungen Facebook & Instagram Wettbewerbe
Teilnahmebedingungen
Verein UMweg Schweiz: Audio-Walk rund um Kappel am Albis 2024/2025
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Verein UMweg Schweiz in Schwyz. Der Verein UMweg Schweiz behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels ohne Ankündigung jederzeit zu ändern oder anzupassen.
Teilnahme
Teilnahmen werden nur über die offiziellen «Umweg Landschaft» Facebook oder Instagram Seiten akzeptiert. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt und in der Schweiz wohnhaft ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten einer Teilnahme zustimmen. Das Vorliegen einer solchen Zustimmung kann von der Veranstalterin überprüft werden. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist das «Liken» und/oder «Kommentieren» der «Umweg Landschaft» Facebook oder Instagram Posts: Um teilzunehmen, muss sich der Teilnehmer mit seinem Facebook oder Instagram Account einloggen (oder einen Account kostenlos erstellen), auf die Facebook- oder Instagram Seite von «Umweg Landschaft» gehen und sein Like oder/und sein Kommentar abgeben. Alle Einträge müssen bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums erledigt sein, um gültig zu sein. Der Verein UMweg Schweiz ist nicht verantwortlich für die Nichtaufnahme von Einträgen als Folge von technischen Ausfällen oder sonstigen Störungen.
Mehrfachteilnahmen werden nicht akzeptiert. Automatisch generierte Einträge und Teilnehmer, welche technische Manipulationen vornehmen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Gewinnen können nur Personen mit eingetragenem Wohnsitz in der Schweiz und Liechtenstein.
Kein Kaufzwang: Gratisteilnahme auf den «Umweg Landschaft» Facebook und Instagram Seiten.
Preise
Es können folgende Preise gewonnen werden: Mittagmenüs im Kloster Kappel
Verlosung
Unter allen gültigen Einträgen werden die Gewinner zufällig, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nach dem Ende des Gewinnspielzeitraums ausgewählt.
Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner werden über den offiziellen Facebook oder Instagram Account der «Umweg Landschaft» Seiten, per Kommentarfunktion auf ihren eigenen Kommentar über den Gewinn benachrichtigt und um die Kontaktaufnahme durch eine Privat-Nachricht gebeten. Die Gewinner werden dabei aufgefordert, eine Lieferadresse in der Schweiz oder Liechtenstein für die Zustellung des Gewinnes zu nennen.
Gewinnanspruch
Kann ein Gewinner über die Gewinnbenachrichtigung (Facebook & Instagram Kommentar) nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen erreicht werden oder kann ein Gewinn aufgrund der vom Gewinner zugestellten Lieferadresse nicht zugestellt werden, hat der Teilnehmende keinen Gewinnanspruch mehr. Für den entsprechenden Preis wird ein neuer Gewinner gezogen. Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
Haftungsausschluss
Der Verein UMweg Schweiz übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fehler oder Auslassungen in den Inhalten, technische Fehler in der Abwicklung sowie Angebote von Drittanbietern! Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer.
Gerichtsstand ist Schwyz. Es gilt Schweizer Recht.